Anhörung zu TTIP

05.11.2015
  • Freihandelsabkommen fördert Wachstum und Wohlstand auch in Hessen
  • Mittelständische Investoren durch verbesserte Schiedsverfahren schützen
  • Nachahmung der in Europa existierenden Standards wird befördert

WIESBADEN – Anlässlich der öffentlichen Anhörung zu TTIP, die auf Initiative der Freien Demokraten heute und morgen im Hessischen Landtag stattfindet, erklärte die europapolitische Sprecherin, Nicola BEER: „Bei TTIP geht es – wie bei allen über 30 Freihandelsabkommen, die die EU bislang abgeschlossen hat – um Wachstum und Wohlstand in Europa. Die Anhörung trägt dem vielfach auch im Hessischen Landtag geäußerten Wunsch nach mehr Transparenz und Information zum TTIP Rechnung. Die bisherigen Ausführungen in der heutigen Anhörung haben klar gezeigt, dass eine öffentliche Diskussion zur Versachlichung der Debatte beitragen und gleichzeitig Ängste und Missverständnisse, die gegen das Freihandelsabkommen bestehen, ausräumen kann.

Aus Sicht der Freien Demokraten tragen Freihandelsabkommen zur Stärkung der Wirtschaft, der Schaffung und dem Erhalt von Arbeitsplätzen und somit auch des Wohlstandes der Bürgerinnen und Bürger auch in Hessen bei. Bereits bestehende Freihandelsabkommen, zum Beispiel zwischen der EU und Südkorea, haben diese positive Wirkung bestätigt.“

Beer weiter:

„Der Vertreter der Europäischen Kommission Güllner hat in der Anhörung noch einmal deutlich gemacht, dass die hohen Standards in Europa durch TTIP nicht abgesenkt werden, ein Freihandelsabkommen mit den USA stattdessen einen weltweiten Nachahmungseffekt der in Europa existierenden Standards befördern könnte.

Zudem hat die Anhörung eindrücklich aufgezeigt, wie viele Möglichkeiten im Bereich der regulativen Kooperation bestehen, um Anbietern von Produkten und Dienstleistungen von überflüssigen Doppelprüfungen zu entlasten, ohne dadurch den bestehenden Schutzstandard abzusenken. Gerade für mittelständische Unternehmen bedeutet das eine erhebliche Kostenerleichterung, die Arbeitsplätzen und Verbraucherpreisen zu Gute kommen kann.

Darüber hinaus begrüßen wir ausdrücklich die neuen Vorschläge der Kommissarin Malmström, ein gerichtsähnliches System zur Beilegung von Streitigkeiten von Investoren mit Staaten zu etablieren. Gerade mittelständische Investoren brauchen einen Schutzmechanismus gegen staatliche Diskriminierung und Enteignung, der ihnen zügig und ohne Kostennachteile zu ihrem Recht verhilft.“